Vor einem Jahr, am 1. Juli 2015, wurde das ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus eingeführt. Es ermöglicht jungen Eltern deutlich flexibler und individueller Elternzeit und Elterngeld in Anspruch zu nehmen. Und die Familienleistung kommt gut bei den Eltern an: Bereits jedes fünfte Elternpaar hat sich für die Familienleistung entschieden. In vielen Regionen, wie zum Beispiel Thüringen sind es sogar knapp 30 Prozent.
Die Regelungen um das ElterngeldPlus bieten neue Möglichkeiten, um Teilzeit im Betrieb oder in der Verwaltung einzuführen oder weiterzuentwickeln. Damit die Chancen von ElterngeldPlus auch in Zukunft voll ausgenutzt werden können, müssen Betriebs- und Personalräte ausreichend informiert werden. Hier setzt die Broschüre des DGB-Projektes an. Anhand von Beispielen guter Praxis in Betrieben/Verwaltungen sowie Handlungsempfehlungen für Betriebs- und Personalräte in Bezug auf dieses Thema werden Eckpunkte für die betriebliche Umsetzung von ElterngeldPlus formuliert. Außerdem beinhaltet die Broschüre Tipps zum Umgang mit Vorgesetzten, Hinweise zur Beantragung sowie Informationen zu gesetzlichen Grundlagen.
Zudem wurde ein Plakat entwickelt, das die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten aufzeigt und für die partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit wirbt.
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